Gründungs-Urkunde der Wohnstadt Spandau-Haselhorst

Gründungs-Urkunde der Wohnstadt Spandau-Haselhorst

Foto: Susanne Kähler, 2014, CC-BY-4.0

Das an der höchsten Stelle (Kugel) 1,40 Meter hohe Denkmal ist vermutlich aus naturähnlichem Kunststein (Kunstsandstein) gearbeitet. Es hat die Anmutung einer ins Monumentale übertragenen Schriftrolle und zwar, durch die Darstellung eines Stabes mit runder Kugel als Aufsatz die Gestalt einer Verlesungsrolle eines landesherrlichen Ausrufers. Das blockhafte „Schriftband“ wird unten jedoch durch zwei Füße gestützt (Jörg Kuhn, Susanne Kähler).

  Werkdaten

SchaffendeDatierung
UnbekanntKünstler_In1934
Objektgeschichte
Als Teil der „Reichsforschungssiedlung“ wurde 1930-1934 die Wohnstadt Spandau- Haselhorst durch die GeWoBag errichtet. Das Denkmal dürfte nach Vollendung der Siedlung 1934 oder wenig später aufgestellt worden sein. Die Diktion der Inschrift muss nicht zwangsläufig auf das anzunehmende Entstehungsjahr um 1934 verweisen, lässt sich aber durchaus als Propaganda-Mittel des NS-Staates verstehen. Nach 2009 gereinigt (Jörg Kuhn, Susanne Kähler).
Maße
Höhe
höchste Stelle der Kugel
1.4 m
Verwendete Materialien
gesamtKunststein
Sandstein, Kunstsandstein (?)
Technik
gesamtgegossen
bearbeitet
Inschriften
Inschrift
am Objekt
Die Wohnstadt Spandau-Haselhorst wurde in den Jahren 1930–1934 durch die Gemeinnützige Wohnungs- / bau Aktiengesellschaft Groß-Berlin im Auftrag von Reich und Preußen auf historischem Fortifikations- / boden Spandaus erbaut. Sie umfaßt 3000 Kleinwohnungen, die in 3 Bauabschnitten unter Mitarbeit / vieler tausend Köpfe und Hände geschaffen wurden. Für rund 13000 Volksgenossen wurden dadurch / gesunde Lebens- und Wohnungsbedingungen in günstiger Lage zu ihren Arbeitsstätten und zugleich / in der Natur und der Nähe von Wald und Wasser geschaffen
ZustandZeitpunkt
verwittert, nach 2009 gereinigt2014
beschmiert2014
veralgt2014
bemoost2014
Vollständigkeit
vollständig

  Nachweise

  • Hübner, Holger: Das Gedächtnis der Stadt. Gedenktafeln in Berlin, Berlin, 1997, S. 244-245.

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