abstraktes Relief

Baugebundene Kunst

abstraktes Relief

Foto: Nicola Vösgen, 2023, CC-BY-4.0

Weitere baugebundene Kunst

Gebäude der baugebundenen Kunst

Landgericht III, Erweiterungsbau

Gebäude der baugebundenen Kunst

Zwischen dem zweiten und dritten Geschoss am Erweiterungsbau des Landgerichts III verläuft ein großformatiges Relief, das vollständig mit abstrakten Formen überzogen ist (Nicola Vösgen).

Fakten

Werkdaten

Schaffende/Datierung

Schlender, Detlef (Bildhauer:in)

Objekt­geschichte

Der Künstler Detlef Schlender schuf das Beton-Relief um 1986/1987. 1981 schrieb das Land Berlin einen Wettbewerb für die Gestaltung der Fassade am Erweiterungsbau des Landgerichts aus. Sieben Künstler waren zur Teilnahme aufgefordert: Silvia Breitwieser, Manfred Henkel, Barbara Ana von Keitz, Fernando Marquina, Gerald Matzner, Detlef Schlender und Suti Tongpragob-Strobl. „Aufgabe des Wettbewerbs ist die Gestaltung der … Fenstergruppen … . Die im unteren und oberen Bereich, in Abstimmung mit dem Landeskonservator, entwickelten Fassade, soll eine Ergänzung erfahren, die sich an der Fassade des alten Landgerichts orientiert und keinen zu großen Kontrast zu der schlichten Fassade des links angrenzenden Wohnblocks bildet. Durch ein kreuzförmiges Sichtmauerwerk sollen die … Fenster optisch zusammengezogen und betont werden. wobei dem Künstler die Wahl des Materials (Ziegel, gebrannter Ton, Keramik, Stein u.dgl.) und die Formgebung in den vorgegebenen kreuzförmigen, halbkreuzförmigen Feldern freisteht.“ (Gestaltung der Wand- und Fassadenflächen, Ausschreibung, Berlin 1981, S. 24). Das Preisgericht, dem u.a. der Architekt Gerhard Rümmler und die Bildhauer Günter Anlauf und Gerson Fehrenbach angehörten, empfahl am 12. Januar 1983 nach einer Abstimmung mit eindeutigem Ergebnis, den Fassadenentwurf von Detlef Schlender zur Ausführung. Schlender beschrieb seine Intention in dem Erläuterungsbericht: „Es erscheint mir zwingend, nicht nur formal sondern auch inhaltlich den Nutzern des Gebäudes den Zugang zum Relief zu ermöglichen. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Gegenstände, über die [in einem Landgericht]verhandelt wird, realistisch in symbolischer Form künstlerisch umzusetzen. Dabei sind selbstverständlich nicht alle Aspekte zu visualisieren und nicht von gleicher Bedeutung. Die gestalterisch bearbeiteten Gegenstände haben exemplarischen Charakter. Es sind Landschaft, Architektur, Grundstücke (Lageplan), Wohnungsgrundrisse, technische Produkte, Konsumartikel, Menschen in Bezug zu medizinischen Geräten usw. Die vorgegebene Gliederung in fünf Abschnitte wurde benutzt, die Bildinhalte in Sinngruppen zusammenzufassen und auf die angrenzenden Gebäude zu beziehen. Die strengen Formen, die sich aus der Kombination von Architektur und Wohnungsgrundrissen ergaben, wurden dem schlichten sachlichen Wohngebäude zugeordnet und die organischen Formen der Landschaft mit den klareren Formen des Lageplans korrespondieren mit den runden Formen des historisierenden Altbaus. Die unvollständigen, „unfertigen“ Halbkreuze boten sich für Beschädigung/Schadenersatz im materiellen gegenständlichen Bereich auf der einen Seite und für Schadenersatzansprüche im menschlich-körperlichen Bereich auf der anderen Seite an. Das mittlere Kreuz beinhaltet Formen, die sich auf Konsumartikel und technische Produkte beziehen und Assoziationen zum Kaufen / Handeln zulassen … “ (Gestaltung der Wand- und Fassadenflächen …, Preisgerichtsprotokoll, Berlin 1983, S. 28). (Nicola Vösgen)

Zustand

gut (2023)

Vollständigkeit

vollständig


Ihre Information ist gefragt

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kapazitätsgründen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich bei wissenschaftlichem Interesse Fachfragen zur Bildhauerkunst beantworten können.