ehem. jugoslawische Gesandtschaft

Gebäude mit baugebundener Kunst

ehem. jugoslawische Gesandtschaft

Baugebundene Kunst

Das Gebäude besteht aus zwei an der Straßenecke rechtwinklig aneinander grenzenden Flügeln.
In dem lang gestreckten zweigeschossigen Residenztrakt an der Drakestraße befanden sich die Wohn- und Empfangsräume, in dem dreigeschossigen, leicht zurückgesetzten Flügel in der Rauchstraße war der Kanzleitrakt untergebracht. Die streng gestaltete Fassade ist durch kantig gerahmte Fenster gegliedert. Der Residenztrakt, in dessen Mittelachse sich auch der Haupteingang befindet, weist eine flächige Verkleidung aus Travertinplatten auf, der Kanzleitrakt hat eine geputzte Fassade mit Gesimsen und Fensterbändern aus Travertin (Nicola Vösgen).

Fakten

Werkdaten

Schaffende/Datierung

March, Werner (Architekt:in)
1939-1940

Objekt­geschichte

Im Rahmen der Planungen für die Neugestaltung Berlins, für die Generalbauinspektor Albert Speer 1938 die städtebaulichen Entwürfe vorgelegt hatte, sind im Tiergartenviertel zahlreiche Botschafts- und Gesandtschaftsgebäude geplant worden, deren ursprüngliche Standorte den Germania Planungen zum Opfer fallen sollten. Das in diesem Zusammenhang neu errichtete Gebäude für die jugoslawische Gesandtschaft wurde von 1938 bis 1940 nach Plänen des Architekten Werner March erbaut. Die Gesandtschaft bezog das Gebäude im Oktober 1940, nutzte es aber nur für sechs Monate. 1942 erfolgte der Umbau zu einem Gästehaus des Großdeutschen Reiches, auch hier lieferte Werner March die Pläne. In dem Gebäude war seit 1953 das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) untergebracht, seit 1999 residiert hier die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP). Verloren sind ein Wappenrelief über dem Haupteingang in der Rauchstraße von Arno Breker sowie ein Steinwappen über dem Eingang des dreigeschossigen Kanzleitrakts von der serbischen Bildhauerin Vilma Lehrmann (seit 1946: Vilma Lehrmann-Amschler) (Nicola Vösgen).


Ihre Information ist gefragt

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kapazitätsgründen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich bei wissenschaftlichem Interesse Fachfragen zur Bildhauerkunst beantworten können.