Grabmal Adolf und Marie Engler

Grabmal Adolf und Marie Engler

Foto: Susanne Kähler, 2009, CC-BY-4.0

Der Grabstein für den international renommierten Botaniker und „Gründungsdirektor“ des (Neuen) Botanischen Gartens und des Botanischen Museums in Dahlem (Direktor von 1889-1921), Geheimer Oberregierungsrat Prof. Adolf Gustav Heinrich Engler (25.3.1844-10.10.1930) und seiner Frau Marie, geb. Firle (1854-1943), ist aus einem fast dolmenhaft geformten Granitfindling gearbeitet worden. Die Inschrift ist in den Stein vertieft und hellfarben hinterlegt. Der Stein wird von Efeu malerisch bewachsen. Vor dem Stein ist ein rechteckiges Grabfeld mit kleinteiliger Bepflanzung angelegt. Kantensteine umfassen das Geviert. Ein mit großen und kleinen Pflastersteinen aus rötlichem und grauen Granit sowie rechteckigen Natursteinplatten gefügter Pfad führt vom Erschließungsweg zur Grabstätte. (Jörg Kuhn)

Fakten

Werkdaten

Schaffende/Datierung

Unbekannt (Künstler:in)
1930-1943

Objekt­geschichte

Wie auch die Grabstätten für Schweinfurth, Diels und Werdermann ist die Grabstätte durch ein naturnahes Grabzeichen gekennzeichnet. Findlinge lassen sich nach 1900 – vereinzelt auch davor – vermehrt auf den Begräbnisplätzen Berlins antreffen, besonders auf Park- und Waldfriedhöfen. Im Botanischen Garten dürften sie unter dem Aspekt der größtmöglichen Naturnähe als Grabzeichen ausgewählt worden sein. Die Schrift ist schlicht und zeigt nur verhalten einen formalen Reflex auf die Schriftformen der Art Déco. Die Gestaltung der Grabfläche dürfte modern sein, ebenfalls der Pfad zur Grabstätte. Diese ist als Ehrengrab der Stadt Berlin anerkannt. (Jörg Kuhn)

Maße

(gesamt)
Höhe
(gesamt)
Breite
(gesamt)
Tiefe

1.9 m

1.1 m

0.8 m

Verwendete Materialien

Granit (Grabmal) (Materialarchiv) , Findling

Technik

geglättet (Findling)
vertieft (Inschrift)
farbig ausgelegt

Inschriften

Inschrift (vertieft und farbig ausgelegt)
Front
»ADOLF ENGLER / 1844-1930 / MARIE ENGLER / GEB. FIRLE / 1854-1943«

Zustand

biogener Bewuchs (Grabmal, 2009)
gut ()

Vollständigkeit

vollständig

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